Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 17.09.2009 - 11 Sa 227/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Krankheitsbedingte Kündigung bei negativer Gesundheitsprognose aufgrund lang andauernder Arbeitsunfähigkeit und angstbesetztem Verhältnis zu Vorgesetzten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 4
Krankheitsbedingte Kündigung bei negativer Gesundheitsprognose aufgrund lang andauernder Arbeitsunfähigkeit und angstbesetztem Verhältnis zu Vorgesetzten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 26.02.2009 - 10 Ca 2120/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.09.2009 - 11 Sa 227/09
- BAG, 22.02.2010 - 2 AZN 962/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2009 - 11 Sa 677/08
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Entschädigung, Schmerzensgeld und …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.09.2009 - 11 Sa 227/09
Eine Klage der Klägerin gegen die Beklagte sowie den Bezirksleiter P. auf Zahlung von Geldentschädigung, Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Mobbings wurde abgewiesen (Verfahren 10 Ca 2777/07 Arbeitsgericht Koblenz, Urteil vom 28.08.2008; Verfahren 11 Sa 677/08 Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.04.2009).Denn im Verfahren 10 Ca 2777/07 Arbeitsgericht Koblenz - 11 Sa 677/08 Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wurde festgestellt, dass ein als Mobbing zu qualifizierender Tatbestand nicht vorlag.
- BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01
Krankheitskündigung - negative Prognose
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.09.2009 - 11 Sa 227/09
Von einer zur Kündigung berechtigenden lang andauernden Erkrankung ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer etwa 1, 5 Jahre arbeitsunfähig und ein Ende der Erkrankung nicht abzusehen ist oder wenn in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer Prognose zu rechnen ist, die auf eine Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers schließen lässt (BAG, Urteil vom 19.04.2007, 2 AZR 239/06; BAG, Urteil vom 12.04.2002, 2 AZR 148/01; BAG, Urteil vom 29.04.1999, 2 AZR 431/98; BAG, Urteil vom 21.05.1992, 2 AZR 399/91). - BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98
Krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.09.2009 - 11 Sa 227/09
Von einer zur Kündigung berechtigenden lang andauernden Erkrankung ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer etwa 1, 5 Jahre arbeitsunfähig und ein Ende der Erkrankung nicht abzusehen ist oder wenn in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer Prognose zu rechnen ist, die auf eine Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers schließen lässt (BAG, Urteil vom 19.04.2007, 2 AZR 239/06; BAG, Urteil vom 12.04.2002, 2 AZR 148/01; BAG, Urteil vom 29.04.1999, 2 AZR 431/98; BAG, Urteil vom 21.05.1992, 2 AZR 399/91).
- BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91
Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.09.2009 - 11 Sa 227/09
Von einer zur Kündigung berechtigenden lang andauernden Erkrankung ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer etwa 1, 5 Jahre arbeitsunfähig und ein Ende der Erkrankung nicht abzusehen ist oder wenn in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer Prognose zu rechnen ist, die auf eine Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers schließen lässt (BAG, Urteil vom 19.04.2007, 2 AZR 239/06; BAG, Urteil vom 12.04.2002, 2 AZR 148/01; BAG, Urteil vom 29.04.1999, 2 AZR 431/98; BAG, Urteil vom 21.05.1992, 2 AZR 399/91). - BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.09.2009 - 11 Sa 227/09
Ob die Klägerin darüber hinaus darlegen musste, aufgrund welcher neuen Entwicklungen eine Besserung ihres Gesundheitszustandes zu erwarten war, konnte offen bleiben (vgl. zur Substantiierungspflicht des Arbeitnehmers BAG, Urteil vom 07.11.2002, 2 AZR 599/01). - BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06
Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.09.2009 - 11 Sa 227/09
Von einer zur Kündigung berechtigenden lang andauernden Erkrankung ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer etwa 1, 5 Jahre arbeitsunfähig und ein Ende der Erkrankung nicht abzusehen ist oder wenn in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer Prognose zu rechnen ist, die auf eine Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers schließen lässt (BAG, Urteil vom 19.04.2007, 2 AZR 239/06; BAG, Urteil vom 12.04.2002, 2 AZR 148/01; BAG, Urteil vom 29.04.1999, 2 AZR 431/98; BAG, Urteil vom 21.05.1992, 2 AZR 399/91).